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AGB's

DIE SPIELREGELN

 

Allgemeines

1. Zu den Reisen des CVJM Oberalster zu Hamburg e. V. (im Folgenden: CVJM) kann sich grundsätzlich jede/r anmelden, der den Teilnahmebedingungen (z. B. Programm, Alter, Geschlecht) entspricht.

2. Die Freizeiten und Veranstaltungen des CVJM werden im Sinne einer christlichen Lebensgemeinschaft durchgeführt. Als Teilnehmender erklärt man sich bereit, an einem Gemeinschaftsurlaub teilzunehmen. Zudem ist man gewillt, zum Gelingen der Freizeit beizutragen. Mit der Anmeldung ist der Teilnehmende damit ein- verstanden, an verbindlichen Programmpunkten teilzunehmen, allgemeine Freizeitregeln zu beachten und sich bei Küchen- und Spüldiensten sowie bei Aufräum- und Putzarbeiten einzubringen. Bei den Kinder- und Jugendfreizeiten wird auf Alkohol verzichtet, Drogenkonsum ist verboten. 

3. An- und Abmeldungen sowie Änderungswünsche zu einer Reise müssen schriftlich erfolgen. Sie sind bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Sie werden wirksam mit dem Tag, an dem sie beim CVJM eingehen. 

4. Nach Eingang einer Anmeldung erhält der/die Teilnehmende eine schriftliche Bestätigung. Damit ist ein Teilnahmevertrag zustande gekommen.

 

 

Zahlungsbedingungen

1.Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung zu leisten.

2.Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.

3.Werden Anzahlungen bzw. Restbetrag nicht fristgerecht gezahlt, erhält der/die Teilnehmende nach einer angemessenen Frist eine Mahnung verbunden mit einer Mahngebühr.

4.Ist der Reisebetrag ganz oder in Teilen bis zum Antritt der Reise nicht gezahlt worden, behält sich der CVJM vor, den/die Teilnehmende von der Reise auszuschließen.

 

Rücktritt von der Reise

1. Der/die Teilnehmende kann jederzeit vor Beginn der Freizeit zurücktreten.

2. Tritt der/die Teilnehmende vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie ohne Ankündigung die Reise nicht an, kann der CVJM Oberalster eine angemessene Entschädigung verlangen. Als Entschädigung werden folgende pauschalierte Sätze vereinbart:

 

• bis 3 Monate vor Reisebeginn 15% des Reisepreises

• bis 2 Monate vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

• bis 1 Monat vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

• bis 2 Wochen vor Reisebeginn 80% des Reisepreises

• Bei Rücktritt innerhalb der letzten 2 Wochen vor Reisebeginn ist der volle Reisepreis fällig. 

 

3. Kann der/die zurücktretende Teilnehmende eine Ersatzperson stellen, tritt diese in die Rechte und Pflichten des Vertrages ein. Die Ersatzperson muss den Bedingungen (Allgemeines Abs. 1+2) entsprechen. Dem/der zurückgetretenen Teilnehmer/in wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 EUR berechnet. 

4. Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl einer Reise nicht erreicht, kann der CVJM die Reise absagen. Die Absage muss spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn den Teilnehmenden zugegangen sein. Alle Angemeldeten erhalten die bis dahin gezahlten Beiträge zurück. 

5. Der CVJM kann nach Antritt der Reise – vertreten durch seine Freizeitleiter/in – den Ver trag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Gruppe oder Einzelne trotz Abmahnung erheblich weiter in unzumutbarer Weise stören oder sich nicht an sachlich begründete Hinweise halten. Dem CVJM steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben.  Die durch die Kündigung entstehenden Kosten hat der/die Teil- nehmende bzw. die Erziehungsberechtigten zu tragen. 

 

 

Sonstiges

1. Der CVJM haftet für die ordentliche und gründliche Vorbereitung und Durchführung seiner Reisen sowie für die vertraglich vereinbarten Leistungen Dritter. Die Haftung des CVJM für alle vertraglichen Schadensersatzansprüche ist, soweit sie nicht Körperschäden zum Gegenstand haben, der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis. Näheres regelt der §651 h Reisevertragsgesetz.

2. Die Reisen des CVJM werden überwiegend von ehrenamtlich Mitarbeiter*innen geleitet. Diese werden durch interne Schulung auf ihre Aufgabe besonders vorbereitet.

3. Der CVJM behält sich vor, Reiseleistungen (z. B. Unterbringungsart, Transportmittel) zu ändern. In diesem Fall wird der/die Teilnehmende unverzüglich benachrichtigt. 

4. Für fristgerechte Beschaffung notwendiger Reisedokumente (z. B. Pass) und die Einhaltung von Vorschriften (z. B. Visum) ist der/die Reiseteilnehmende verantwortlich. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch Verschulden des Reisenden nicht eingehalten werden, kann der CVJM den Reisenden mit den entsprechenden Gebühren der Rücktrittskosten belasten. 

5. Bei Sommerfreizeiten erhalten die Teilnehmenden bzw. die Erziehungsberechtigten 4-8 Wochen vor Reisebeginn die Einladung zu einem Informationstreffen, bei dem alle wichtigen Details zur Reise mündlich und schriftlich erläutert werden (z. B. An-, Abreisezeiten, Reiserouten, Pass- und Visumserfordernisse, Programme). Die Teilnahme am Informationstreffen ist verbindlich. 

6. Alle Angaben dieses Prospektes und die Reisen des CVJM Oberalster unterliegen den Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §651 a - §651 l.

7. Sollte die Finanzierung der Reise erhebliche Schwierigkeiten bereiten, können diese mit dem/r CVJM-Sekretär*in besprochen werden, um einen Zuschuss zu erhalten. Alle dafür notwendigen Angaben werden streng vertraulich behandelt. 

8. In Einzelfällen ist es möglich, sich für eine Freizeit anzumelden, auch wenn der/die Teilnehmende die Altersgrenze über- oder unterschreitet. Diese Ausnahmeregelung muss zuvor mit der Freizeitleitung abgesprochen werden. 

Änderungen bleiben vorbehalten.

 

Maßgeblich sind die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und die Reiseunterlagen.

An- und Abreise immer, falls nicht anders angeführt, von und an CVJM Oberalster.

 

 

Anmeldeverfahren

Anmeldung bitte bevorzugt online auf www.cvjm-oberalster.de bzw. www.cvjm-jule.de.

 

 

Fotos und Daten

Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihr Einverständnis zur Aufnahme, Speicherung und Verarbeitung der Daten des Reiseteilnehmenden mittels EDV unter Beachtung der gültigen Datenschutzgesetze. 

Eine Weitergabe von Reiseteilnehmerdaten erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist.

 

Außerdem werden die Daten für CVJM-interne Zwecke (z.B. TN-Listen/ Zusendung von Informationen rund um unsere Freizeiten und Kinder- und Jugend-Angebote) verwendet. 

Der/die Teilnehmende erklärt sein Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos oder Videos, die im Rahmen der Reise oder der Veranstaltung entstehen, in hauseigenen Publikationen oder im Internet (www.cvjm-oberalster.de).

Im Falle von Veröffentlichungen stellt der/die Teilnehmende keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.

Dieser Einwilligung kann vor Antritt der Reise widersprochen werden. 

 

 

Versicherung 

 

Versicherungen wie Auslandsreisekranken- und Unfallversicherung sind, falls in den Reiseunterlagen nicht anders erwähnt, im Preis enthalten.

Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung und ähnliche Zusatzversicherungen schließt jede/r Teilnehmende auf  Wunsch bei der eigenen Versicherung privat ab. 

 

 

Bankverbindung und Zahlung

 

CVJM Oberalster zu Hamburg e. V.

IBAN: DE07 5206 0410 0006 4157 50

BIC: GENODEF1EK1